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17.06.10

Nichtärztliche Komplementärmedizin

Rubrik: Aktuelles aus der Politik

Von: Hans-Peter Studer

Die Qualität und die Patientensicherheit müssen gewährleistet sein

Der Widerstand der Heilpraktikerin­nen und Heil­­praktiker im Kanton Luzern war umsonst. Das Luzerner Stimm­volk hat am vergan­ge­nen Wo­chen­ende ihre Volks­initiative mit kla­rer Mehrheit ver­worfen, mit der sie die kanto­nale Bewilli­gungs­pflicht für komplementärme­dizi­nische Therapeuten wieder einführen woll­ten. Auch der Gegen­vor­schlag der Regie­rung, der zumindest eine Meldepflicht vor­sah, fand in der Bevölkerung keine Mehr­heit. Damit besteht in Luzern – wie in man­chen anderen Kantonen – die unbefrie­digende Situation wei­ter, dass jedermann Naturheilkunde praktizieren kann, auch wenn er oder sie über keine ent­sprechen­de Ausbildung verfügt.

 

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